Vergabungen
Kriterien
Die Schindler Kulturstiftung fördert das kulturelle Schaffen im Kanton Nidwalden nach folgenden Kriterien:
Die Schindler Kulturstiftung fördert das kulturelle Schaffen im Kanton Nidwalden nach folgenden Kriterien:
- Kulturelle und wissenschaftliche Arbeiten haben einem hohen Qualitätsanspruch zu genügen.
- Mit wissenschaftlichen Werken sind gemeint: Publikationen nach streng akademischen Richtlinien; die Vermittlung wissenschaftlicher Themata; essayistische Texte zu natur- und geisteswissenschaftlichen Themen.
- Der Begriff der Qualität beinhaltet die Originalität sowohl der Idee wie deren Umsetzung in einen adäquaten Ausdruck.
- Unter kulturellen Werken sind nicht nur solche künstlerischer Natur zu verstehen, sondern – entsprechend einem weiten Kulturbegriff – auch alles, was die menschliche Gemeinschaft fördert und interpretiert.
- Unter künstlerischen Werken sind zu verstehen: Die bildende Kunst, die unter anderem auch Fotografie, Film, Video, Performance, Installation und Aktion beinhaltet; die Musik als Komposition und als Interpretation; der Tanz im Sinne von Choreografie und Aufführung; Literatur und Theater als Produktion, Vermittlung und Interpretation; nicht etablierte Ausdrucksweisen, die auf kreativer Basis neu entstehen.
- Jugendförderung ohne Festlegung einer fixen Altersstufe, eher im Hinblick auf Novität, Initiative, d.h. Unterstützung weniger von etablierten Kulturschaffenden sondern eher von jungen Menschen am Beginn ihres Werdeganges.
- Handwerk: Spezialisten, die heute nicht mehr übliche Arbeiten ausführen.
- Jung + Alt: Aufgreifen von Ideen auf kultureller Ebene, Annäherung der Generationen.
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