Stiftungszweck
Die Stiftung hat den Zweck, kulturelle und kulturell-wissenschaftliche Arbeiten von Nidwaldner Kantonseinwohnern und von auswärts wohnenden Nidwaldner Bürgern zu fördern. Sei dies im Sinne von finanzieller Unterstützung des Schaffens, durch Verleihung von Anerkennungspreisen und Ankauf von Werken. Zur Erfüllung dieses Zwecks sieht das Stiftungsreglement hauptsächlich Folgendes vor:
- Förderung des kulturellen und wissenschaftlichen Schaffens durch finanzielle Unterstützungen.
- Zuwendungen an etablierte wiederkehrende Ereignisse oder bewährte Kunstschaffende, Wissenschafter usw. in Form von Auszeichnungen oder Anerkennungspreisen.
- Ankauf von kulturellen und kultur-wissenschaftlichen Werken oder Auftragserteilung für solche; Stipendien, Finanzierung bzw. Subventionierung von Wettbewerben und Ausstellungen.
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