Vergabungen
Die Schindler Kulturstiftung fördert das kulturelle Schaffen im Kanton Nidwalden nach verschiedenen Kriterien und Schwerpunkten.
Kriterien
- Kulturelle und wissenschaftliche Arbeiten müssen einem hohen Qualitätsanspruch genügen.
- Unter wissenschaftlichen Arbeiten sind zu verstehen: Publikationen nach streng akademischen Richtlinien; die Vermittlung wissenschaftlicher Themen; essayistische Texte zu natur- und geisteswissenschaftlichen Themen.
- Der Qualitätsbegriff umfasst sowohl die Originalität der Idee als auch deren Umsetzung in einen adäquaten Ausdruck.
- Unter kulturellen Werken sind nicht nur solche künstlerischer Natur zu verstehen, sondern – entsprechend einem weiten Kulturbegriff – auch alles, was die menschliche Gemeinschaft fördert und interpretiert.
- Unter künstlerischen Werken sind zu verstehen: Die bildende Kunst, die unter anderem auch Fotografie, Film, Video, Performance, Installation und Aktion umfasst; die Musik als Komposition und als Interpretation; der Tanz im Sinne von Choreografie und Aufführung; Literatur und Theater als Produktion, Vermittlung und Interpretation; nicht etablierte Ausdrucksformen, die auf kreativer Basis neu entstehen.
Schwerpunkte
- Jugendförderung ohne feste Altersbegrenzung, eher im Hinblick auf Novität, Initiative, d.h. Unterstützung weniger von etablierten Kulturschaffenden sondern eher von jungen Menschen am Beginn ihres Werdeganges.
- Handwerk: Spezialisten, die Arbeiten ausführen, die heute nicht mehr üblich sind.
- Jung + Alt: Aufgreifen von Ideen auf kultureller Ebene, Annäherung der Generationen.
Die Höhe der einzelnen Vergabungen liegt zwischen CHF 500.00 und CHF 5'000.00.
Inhalt
Der Inhalt der Anträge muss folgende Elemente enthalten:
- Projektbeschreibung
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Bezug zu Nidwalden
- Einzahlungsschein / Bankverbindung
- Vollständige Adresse der Gesuchstellenden
Die Gesuchsunterlagen sind mindestens 20 Tage vor dem Sitzungstermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden: kulturstiftung@schindler.com